Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH, Karl-Heine-Straße 93, 04229 Leipzig („Vermieter“) und dem Mieter über die Vermietung von Hausbooten, Badeflößen und Sportgeräten (im Folgenden auch gemeinsam als „Mietgegenstand“ bezeichnet). Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch

  • Onlinebuchung des Mieters auf der Webseite www.ostboote.com der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH – oder
  • Buchung über angeschlossene Buchungsportale oder
  • die Unterzeichnung des Mietvertrages im Falle der Buchung vor Ort.

Für die Onlinebuchung gelten folgende Bestimmungen:

Die Darstellung auf der Webseite des Vermieters stellt noch kein verbindliches Angebot des Vermieters dar. Der Mieter hat die Möglichkeit, den Mietgegenstand auf der Webseite auszuwählen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Mieten“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Vor Abgabe seines Angebots hat der Mieter die Gelegenheit seine Angaben jederzeit zu überprüfen und zu korrigieren. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.

Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Vermieter und dem namentlich genannten Mieter.

Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Er ist jedoch nach Vertragsschluss über die Webseite nicht mehr abrufbar.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2. Vertragliches Rücktrittsrecht des Mieters; kein Widerrufsrecht:

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch das Recht ein, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zu den nachstehenden Bedingungen zurückzutreten.

Tritt der Mieter hiernach zurück, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete gemäß den nachstehenden Bedingungen zu zahlen; der Vermieter hat sich jedoch Einnahmen aus einer etwaigen anderweitiger Vermietung des Mietgegenstandes sowie etwaige ersparte Aufwendungen anrechnen zulassen. Erreicht die Rücktrittserklärung den Vermieter

  • bis 60 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 20 % des Mietpreises zur Zahlung fällig. *
  • bis 59 – 16 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • bis 15 – 5 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 80% des Mietpreises zur Zahlung
  • bis 4 – 0 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 90 % des Mietpreises zur Zahlung fällig.

Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe besteht.

* Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit, bietet der Vermieter die Möglichkeit, bei erneuter Buchung innerhalb von 3 Monaten den oben genannten Pauschalbetrag auf den neuen Mietpreis anzurechnen, Verfügbarkeit vorausgesetzt. Eine Erstattung des anrechenbaren Betrages ist ausgeschlossen.

 

  • Bei Nichterscheinen ohne eine in Textform erfolgte Absage sind grundsätzlich 100% des Mietpreises zur Zahlung fällig.

Im Falle einer späteren Anreise oder /und frühere Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • Im Falle einer Umbuchung ist im Falle der Miete eines Hausboots oder eines Badefloßes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 25 Euro zu zahlen. Dem Mieter steht die Möglichkeit des Nachweises, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, offen.
  • Ein Termin für die Nutzung eines Sportbootes, SUP-Boards oder Badefloßes kann kostenfrei verschoben werden, wenn dies witterungsbedingt notwendig wird. Ein Ersatztermin ist in diesem Fall innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Termin zu vereinbaren und durchzuführen. Witterungsbedingt notwendig ist eine Verschiebung nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anmietung das Wetter tatsächlich eine Fahrt unmöglich oder unsicher macht. Letzteres ist unter folgenden Umständen der Fall:
  • Windgeschwindigkeit von über 4 Beaufort (20 -28 km/h)
  • bei starkem oder sehr starkem Regen, d.h. bei einer Niederschlagsmenge von mehr als 2 mm innerhalb von 10 Minuten.

 

Auf die Miete von Hausbooten findet diese Regelung keine Anwendung.

3. Zahlungsbedingungen

Der Mieter ist verpflichtet, die Miete wie folgt zu zahlen:

  • Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 30 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter nach seiner Wahl entweder den Gesamtpreis sofort bei Abschluss des Vertrages zahlen oder zunächst nur eine Anzahlung in Höhe von 20% der Miete leisten. Wählt der Mieter die Möglichkeit der Anzahlung, ist die Restzahlung (80%) spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
  • Bei Buchung 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis bei Vertragsschluss sofort fällig.

Im Falle einer Online-Buchung hat der Mieter die Möglichkeit, zwischen den Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Sofortüberweisung, SEPA-Überweisung oder Kreditkarte zu wählen.

Der Vermieter ist bei Zahlungsverzug des Mieters berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung entsprechend den Bestimmungen in Punkt 2. „Rücktritt des Mieters“ zu. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Weitergehende Rechte des Vermieters wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

4. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen und für den vereinbarten Zeitraum zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mietgegenstand besteht nicht, es sei denn, ein solcher wurde ausdrücklich vereinbart und von dem Vermieter mit der Buchungsbestätigung zugesagt. Lediglich der Mietgegenstand-Typ muss dem in der Buchungsbestätigung entsprechen. Bei dem Mietgegenstand-Typ bleiben geringfügige Abweichungen bei Ausrüstung und Inventar vorbehalten, soweit diese für den Mieter zumutbar sind und insbesondere den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen.

Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks, höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen) oder dergleichen oder anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe nicht in der Lage sein, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt einen anderen, vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter auch nach dem Ablauf von 24 Stunden keinen vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung stellen, ist der Mieter zum Rücktritt berechtigt. Der bereits gezahlte Mietzins ist unverzüglich zurück zu erstatten. Beruht die Nichterfüllung auf von dem Vermieter nicht zu vertretenden Gründen, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

Die Verfügung über den Mietgegenstand wird dem Mieter nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er das vorgelegte Übergabe-/Rückgabe-Protokoll verglichen und unterzeichnet hat. Der Zustand des Mietgegenstandes sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Mieter und dem Vermieter gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Mietgegenstandes nach Maßgabe des Übergabeprotokolls.

Die notwendige Einweisungsfahrt erfolgt erst nach der allgemeinen Einweisung und Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter bzw. die von ihm benannte verantwortliche Person. Für die Übergabe eines Hausbootes ist ein Zeitaufwand von ca. einer Stunde einzuplanen.

5. Versicherung und Haftung

Kaskoversicherung für Schäden am gemieteten Hausboot oder Badefloss:
Der Mietgegenstand ist vollkaskoversichert zu branchenüblichen Bedingungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines an dem Mietgegenstand von dem Mieter oder einer Begleitperson schuldhaft verursachten Schadens haftet der Mieter mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bis zu einer Höhe von 500,- € pro Schadensfall.

Für die Schäden, die der Mieter oder Begleitpersonen vorsätzlich verursachen, entfällt die Haftungsbegrenzung für den Mieter. Der Mieter haftet in diesen Fällen für den an dem Mietgegenstand einschließlich der Ausrüstung eingetretenen Schaden in voller Höhe. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; in entsprechender Höhe entfällt die Haftungsbegrenzung zugunsten des Mieters.

Die von dem Vermieter abgeschlossene Kaskoversicherung haftet nicht für Personenschäden des Mieters oder von Begleitpersonen. Ebenso wenig tritt die Versicherung für Schäden oder den Verlust an mitgebrachten Gegenständen oder zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen oder hinzugebuchten Zubehörs ein.

Haftpflichtversicherung für Fremdschäden:
In dem Mietvertrag eingeschlossen ist zudem eine Haftpflichtversicherung zu branchenüblichen Haftpflichtbedingungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, zugunsten des Mieters und/oder des im Mietvertrag benannten verantwortlichen Bootsführer für von diesen Personen schuldhaft verursachte Personen- und/oder Sachschäden.

Im Falle eines Schadens haftet der Schadensverursacher mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) in einer Höhe bis zu 500,00 € pro Schadensfall.

Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; der Schadensverursacher haftet in diesen Fällen für den eingetretenen Drittschaden in voller Höhe. Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt werden. Soweit der Versicherer seine Leistung für einen von dem Mieter verursachten Schaden deshalb kürzt, tritt der Mieter selbst für den Schaden ein.

Die in dem Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer von dem Mieter für sich und seine Mitreisenden abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Mieter verpflichtet, durch eigene Erklärung in Textform zu versichern, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Beruht dies darauf, dass der private Haftpflichtversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Versicherers vorzulegen.

6. Pflichten des Mieters:

Die Einweisung durch einen Mitarbeiter des Vermieters ist für den Mieter verpflichtend. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter die Verfügung über den Mietgegenstand zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Mieters bzw. des vorgesehenen Schiffsführers erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen des Mietgegenstandes verbleiben.

Bei Vermietung eines Hausboots ist der Vermieter auch dann berechtigt, die Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter zu verweigern, wenn nicht mindestens zwei Personen während des Fahrens an Bord sein werden (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass sich mindestens eine volljährige Person ohne körperliche Einschränkungen auf dem Mietgegenstand befindet. Andernfalls darf der Mieter den Hafen nicht verlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln.

Der Mieter darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und den Mietgegenstand nur im Notfall schleppen lassen.

Weiterhin verpflichtet sich der Mieter:

  • 1. Grundberührungen sind dem Vermieter sofort zu melden
  • 2. bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse (insbesondere Windstärken über 4 Beaufort (20 -28 km/h), Nebel etc.) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen anzufahren. Sollte dadurch eine pünktliche Übergabe gefährdet sein, ist der Vermieter umgehend über die Notfallnummer zu informieren.

Es ist strengstens untersagt, dass den Mietgegenstand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu steuern.

Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Mieter ist für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich und haftet dem Vermieter für entstandene Gebühren und Kosten, es sei denn, er weist nach, dass er deren Ursache nicht zu vertreten hat.

7. Sicherheitsleistung (Kaution)

Während des Check-In, vor Übernahme des Mietgegenstands, entrichtet der Mieter an den Vermieter eine Sicherheitsleistung in folgender Höhe in bar:

  • für Hausboote 500 Euro
  • für ein Badefloß 100 Euro
  • für SUP und andere Sportgeräte 20 Euro

Diese dient der Absicherung jedweder Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag. Die Abrechnung und ggf. Zurückerstattung der Sicherheitsleistung erfolgen im Falle von SUP und anderen Sportgeräten bei Rückgabe, bei Hausbooten und Flößen in angemessener Frist nach Beendigung des Mietvertrages und Rückgabe des Mietgegenstandes, üblicherweise innerhalb von 3 Werktagen.

8. Übergabe des Mietgegenstandes

Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder einen von ihm in dem Mietvertrag benannte verantwortliche Person erfolgt zeitlich und örtlich entsprechend den Festlegungen in der Buchungsbestätigung. Mit der Übergabe erfolgt eine allgemeine Einweisung des verantwortlichen Bootsführers gemäß Ziffer 4.

9. Weitervermietung und Untervermietung

Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung der Mietgegenstande ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

10. Rückgabe des Mietgegenstandes

Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand und das gemietete Zubehör zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist frei von Sachen des Mieters oder Dritter zurückzugeben. Die Rückgabe von Hausbooten hat in besenreinem Zustand und mit gespültem Geschirr zu erfolgen.

Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter die folgenden Vertragsstrafen zu zahlen:

Verspätung bis 90 Minuten nach der im Mietvertrag angegebenen Rückgabezeit:

  • Hausboot: 50 Euro
  • Badefloß: 40 Euro
  • SUP oder andere Sportgeräte: 12 Euro

Verspätung darüber hinaus:

  • zzgl. aktuell ausgewiesener Stundenpreis in Euro

Sollte durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verloren gehen, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, wobei die Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen ist. Die vorstehenden Verpflichtungen treffen den Mieter nicht, wenn er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

Für vom Mieter vertretende Schäden und fehlende Ausrüstungsteile sowie andere von Mieter zu vertretende Mängel, ist der Mieter dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.

Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behält sich der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50 Euro vor. Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Dem Vermieter bleibt das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten.

Weitergehende Ersatzansprüche, die dem Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehen, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Mieter zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Der Vermieter ist berechtigt seinen Anspruch auf Schadensersatz mit der vom Mieter hinterlegten Kaution zu verrechnen.

10. Fahrtüchtigkeit des Mietgegenstandes / Mängel unterwegs

Im Fall einer Störung hat der Mieter die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des gemieteten Hausbootes und der Geräte bzw. des Badefloßes genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vermieter werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch den Vermieter durchgeführt. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht im Falle der Vermietung eines Hausbootes nur dann, wenn das Hausboot durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden — ab Eingang der Meldung bei dem Vermieter — begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

Einsätze des Vermieters, die wegen vom Mieter oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

11. Unfälle / Schäden

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Mietgegenstandes oder Ausrüstung hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus hat der Mieter die Pflicht ein Schadensprotokoll zur Dokumentation des Unfalls/Schadens gemäß Anleitung auszufüllen.

Der Mieter hat gemäß Anweisung des Vermieters so zu handeln (z.B. zum Standort zurückzukehren), dass eine Reparatur rechtzeitig vor der nächsten Vermietung durchgeführt werden kann.

Bei Nichtbefolgung haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (insbesondere für Mietausfälle), es sei denn, er weist nach, dass er die Nichtbefolgung nicht zu vertreten hat.

Weitere wichtige Sicherheitshinweise für Mieter eines Hausboots oder Badefloßes:
  • §10 der BinSch-SportbooteVermV: Die Pflichten eines Sportbootführers sind stets einzuhalten. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich bei den Bootsunterlagen an Bord und/oder sind im Vermietbüro in der Marina einzusehen.
12. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, werden die Daten ausschließlich für Vertragszwecke und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung unter www.ostboote.com/datenschutzerklärung verwiesen. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass technische Möglichkeit der Standortfeststellung der Hausboote durch den Vermieter jederzeit möglich ist.

13. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt an einem solchen Verfahren nicht teil.

14. Sonstiges

Parkplätze: Es befinden sich genügend kostenpflichtige Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Mietstation. Der Vermieter stellt den Mietern für den Mietzeitraum einen kostenlosen Parkplatz pro Buchung zur Verfügung.

Miete von Hausbooten: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Hausboot wird mit ausreichend Treibstoff- u. Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet.

Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

Miete von Badeflößen: Die Badeflöße werden zzgl. Treibstoff nach Verbrauch gem. Tagespreis plus 10% Servicezuschlag vermietet.

Stand: 04/2022

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