Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung

1. Einleitung und Anwendungsbereich

1.1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH, Franz-Flemming-Straße 23, 04179 Leipzig (im Folgenden „Vermieter“), und dem Mieter über die Vermietung von Hausbooten, Badeflößen, Grillbooten und Sportgeräten (im Folgenden „Mietgegenstand“).
  • Mit Abschluss einer Buchung erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden und akzeptiert deren Gültigkeit.

1.2 Vertragsgegenstand

  • Der Vermieter vermietet Hausboote, Badeflöße, Grillboote und Sportgeräte für Freizeit- und Erholungszwecke.
  • Der Mietvertrag umfasst die zeitlich begrenzte Überlassung der Mietgegenstände sowie die Einweisung durch das Personal des Vermieters.

1.3 Saisonale Verfügbarkeit

  • Die Vermietung erfolgt saisonal, in der Regel vom 1. April bis 30. November. Außerhalb dieser Zeiträume sind Buchungen nur nach individueller Absprache möglich.

1.4 Änderungen der AGB

  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.

1.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

2. Vertragsabschluss

2.1 Zustandekommen des Mietvertrages

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Online-Buchung über die Website www.ostboote.com
  • Buchung über angeschlossene Buchungsportale
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters

2.2 Verbindlichkeit der Buchung

  • Der Mietvertrag wird verbindlich, sobald die Buchung vom Vermieter schriftlich bestätigt wird.
  • Der Mieter muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt).

2.3 Speicherung des Vertragstextes

  • Der Vertragstext wird unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

3. Rücktritt, Stornierung und Nichterscheinen (No-Show)

3.1 Widerrufsrecht und vertraglicher Rücktritt

  • Der Mieter hat gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Mietverträge zur Nutzung von Freizeitaktivitäten, die zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden.
  • Der Mieter erkennt mit Vertragsschluss an, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
  • Der Vermieter räumt dem Mieter jedoch die Möglichkeit eines vertraglichen Rücktritts ein, wobei die nachfolgend aufgeführten Stornierungsbedingungen gelten.

3.2 Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann jederzeit vor dem Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten, jedoch gelten je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Gebühren:

  • Bis 60 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 20 % des Mietpreises.
  • 59 bis 16 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises.
  • 15 bis 5 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 80 % des Mietpreises.
  • Weniger als 5 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 90 % des Mietpreises.

3.3 Nichterscheinen (No-Show)

  • Sollte der Mieter ohne vorherige schriftliche Stornierung zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird der gesamte Mietpreis in Höhe von 100 % fällig.
  • Der Vermieter wird sich in diesem Fall bemühen, den Mietgegenstand kurzfristig anderweitig zu vermieten. Sollte dies gelingen, werden die erzielten Einnahmen auf den fälligen Betrag ganz, teilweise oder gar nicht angerechnet, abhängig von der jeweiligen Buchungssituation und dem Aufwand.
  • Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro erhoben, unabhängig davon, ob eine Weitervermietung möglich war.

3.4 Umbuchungen und Änderungen

  • Eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder einen anderen Mietgegenstand ist gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro möglich.
  • Umbuchungen können nur in Absprache mit dem Vermieter und vorbehaltlich der Verfügbarkeit erfolgen.
  • Eine nachträgliche Änderung von einem Hafenlieger zu einem fahrbaren Hausboot ist nur vor Ort möglich, sofern freie Kapazitäten und Einweisungstermine verfügbar sind. Diese Änderung erfordert eine Einweisung, und es fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Eine Herabstufung von einem fahrbaren Hausboot auf einen Hafenlieger ist nicht möglich, selbst bei schlechten Wetterbedingungen.

3.5 Wetterbedingte Stornierungen und Verschiebungen

  • Eine kostenlose Verschiebung des Miettermins für Grillboote, SUP-Boards oder Badeflöße ist möglich, wenn die Wetterbedingungen (z. B. Windgeschwindigkeiten über 4 Beaufort oder starker Regen) eine sichere Nutzung unmöglich machen.
  • Diese Regelung gilt nicht für Hausboote. Hier gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 3.2.
  • Der Vermieter entscheidet allein über die Wetterbedingungen, die eine sichere Nutzung beeinträchtigen.

3.6 Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise

  • Bei einer vorzeitigen Abreise oder einer verspäteten Anreise des Mieters besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro an.
  • Diese Gebühr kann je nach Aufwand auch höher ausfallen.

3.7 Bearbeitungsgebühren bei Stornierung oder Umbuchung

  • Unabhängig von der Stornierungsfrist fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro an. Diese Gebühr kann je nach Aufwand auch höher ausfallen.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Gebühr nach eigenem Ermessen festzulegen, insbesondere wenn ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht.

3.8 Haftung bei Stornierungen aufgrund von höherer Gewalt

  • Sollte die Vermietung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen oder schwere Defekte) nicht möglich sein, wird der Mietpreis vollständig zurückerstattet. Eine Haftung für darüber hinausgehende Kosten wird ausgeschlossen.
  • Der Mieter hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden.

4. Kaution und Sicherheitsleistung

4.1 Höhe der Kaution

Vor Übernahme des Mietgegenstands ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) durch den Mieter zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution variiert je nach Mietgegenstand:

  • Hausboote: 500 Euro
  • Badeflöße und Grillboote: 100 Euro
  • SUP-Boards und andere Sportgeräte: die Hinterlegung eines gültigen Ausweisdokuments als Pfand

4.2 Einbehalt der Kaution bei Schäden oder Verstößen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten, wenn:

  • Der Mietgegenstand beschädigt oder verschmutzt zurückgegeben wird.
  • Fehlende Ausrüstung oder Zubehör festgestellt wird.
  • Zusätzliche Reinigungsgebühren bei unzureichend gereinigter Rückgabe.
  • Eine verspätete Rückgabe erfolgt und zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Der Mietgegenstand aufgrund von fehlerhafter Handhabung oder Fahrlässigkeit des Mieters geborgen oder repariert werden muss.
  • der Schaden oder der Verlust die Höhe der hinterlegten Kaution übersteigen, wird der Mieter zur vollständigen Kostendeckung herangezogen.

4.3 Rückerstattung der Kaution

  • Die Kaution wird dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstands erstattet, sofern keine Schäden oder Beanstandungen vorliegen.
  • Für SUP-Boards und andere Sportgeräte erfolgt die Rückerstattung direkt vor Ort nach Rückgabe.
  • Für Hausboote, Badeflöße und Grillboote erfolgt die Rückerstattung unmittelbar nach der Rückgabe, sofern keine Schäden festgestellt wurden.
  • Die Rückerstattung der Kaution erfolgt auf dem gleichen Zahlungsweg, wie die Kaution hinterlegt wurde (Barzahlung oder PayPal).

4.5 Zusätzliche Kosten bei fehlerhafter Handhabung

  • Wenn der Mietgegenstand aufgrund von fehlerhafter Handhabung durch den Mieter oder seine Begleiter geborgen oder repariert werden muss (z. B. durch Alkoholeinflussfehlende Fahrkenntnisse oder Missachtung der Sicherheitsanweisungen), trägt der Mieter die vollen Kosten.

Diese Kosten umfassen:

  • Stundensätze für Bergungsarbeiten, basierend auf den aktuellen Preistarifen des Vermieters.
  • Bearbeitungsgebühren von mindestens 50 Euro, die je nach Aufwand auch höher ausfallen können.

4.6 Haftungsausschlüsse und Versicherungsregelungen

  • Die Kaution deckt keine Schäden ab, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters entstehen. In solchen Fällen haftet der Mieter für die vollen Kosten, die über die hinterlegte Kaution hinausgehen.
  • Schäden, die durch das Führen des Bootes unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen, sind nicht durch die Kaution gedeckt. Der Mieter haftet in diesen Fällen vollumfänglich.

Der Vermieter haftet nicht für:

  • Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen des Mieters.
  • Personenschäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Mietgegenstands entstehen.

4.7 Rückgabe und Überprüfung des Mietgegenstands

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand besenrein, mit gespültem Geschirr sowie abgezogenen und benutzten Handtüchern und Bettwäsche zurückzugeben.

Bei einer verspäteten Rückgabe fallen folgende Gebühren an:

  • Für Hausboote: Nach den ersten 90 Minuten Verspätung eine Gebühr von 50 Euro. Danach wird der volle Tagespreis zusätzlich zur regulären Miete berechnet.
  • Für Badeflöße, Grillboote und Sportgeräte: Ab 15 Minuten Verspätung wird der Stundenpreis anteilig berechnet, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro.

5. Nutzung als Hafenlieger und Optionen zur Erweiterung

5.1 Allgemeine Regelungen für Hafenlieger

  • Der Mieter kann ein Hausboot entweder als Hafenlieger (festliegend im Hafen) oder als fahrbares Hausboot buchen.
  • Wenn der Mieter sich bei der Buchung für die Nutzung als Hafenlieger entscheidet, ist dies mit einem ermäßigten Mietpreis verbunden.
  • Die Option, ein Hausboot zu fahren, ist nicht automatisch mit der Buchung eines Hausbootes verbunden.
  • Bei Buchung eines fahrbaren Hausbootes kann diese Option nicht rückwirkend vor Ort in einen Hafenlieger umgewandelt werden. Diese Option ist bei Vertragsschluss festgelegt. Selbst bei ungünstigen Wetterbedingungen bleibt die Buchung als fahrbares Hausboot bestehen, ohne Anspruch auf eine Preisminderung.

5.2 Vertragsbedingungen für die Nutzung als Hafenlieger

  • Bei Buchung als Hafenlieger ist die Nutzung des Bootes auf das Verweilen im Hafen beschränkt. Der Mieter darf das Boot nicht eigenständig bewegen.
  • Sollte der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters versuchen, das Boot aus dem Hafen zu fahren, wird er umgehend des Bootes verwiesen und eine Strafgebühr sowie die vollständige Einbehaltung der Kaution fällig.

5.3 Nutzung als Hafenlieger und regelmäßige Abwasserentsorgung

  • Sollte ein Hausboot ausschließlich als Hafenlieger gebucht werden, kann es notwendig sein, das Boot kurzzeitig zu bewegen, um die Abwassertanks zu entleeren.
  • Der Vermieter setzt sich mit dem Mieter in Verbindung, um einen Termin für die Entleerung der Tanks zu vereinbaren. Der Mieter ist verpflichtet, diesen Termin einzuhalten.
  • Während der Entleerung kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen wie LärmGeruchsbelästigungen oder eingeschränktem Wasserzugang kommen. Der Mieter hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung oder Mietminderung.
  • Der Zeitpunkt und Ort der Abwasserentsorgung wird ausschließlich vom Vermieter festgelegt. Das Boot wird nur vom Vermieter oder seinen qualifizierten Mitarbeitern bewegt. Der Mieter oder eine Begleitperson darf während dieser Maßnahme an Bord bleiben.

5.4 Nachträgliche Erweiterung von Hafenlieger zu fahrbarem Hausboot

  • Der Mieter hat die Möglichkeit, sich vor Ort nachträglich zu entscheiden, ein ursprünglich als Hafenlieger gebuchtes Hausboot doch als fahrbares Hausboot zu nutzen.

Diese Änderung ist jedoch nur möglich, wenn:

  • Entsprechende freie Termine für eine Einweisung vorhanden sind.
  • Die Einweisung durch einen Mitarbeiter des Vermieters durchgeführt werden kann.
  • Der Vermieter der Änderung zustimmt.
  • Die nachträgliche Erweiterung kann nicht jederzeit erfolgen, sondern nur in Absprache mit dem Vermieter und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit.
  • Der Mieter kann nicht einseitig bestimmen, wann die Einweisung erfolgen soll. Die Terminvereinbarung muss gemeinsam mit dem Vermieter abgestimmt werden.

5.5 Kosten und Gebühren bei nachträglicher Änderung

Bei einer nachträglichen Erweiterung von Hafenlieger auf fahrbares Hausboot fallen folgende zusätzliche Kosten an:

  • Preisdifferenz zwischen dem Hafenlieger und dem fahrbaren Hausboot für die verbleibende Mietzeit.
  • Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro.
  • Eine zusätzliche Einweisungsgebühr für die Schulung, die vor Ort entrichtet werden muss.
  • Die Kosten für die Erweiterung gelten ab dem Tag, an dem die Umstellung erfolgt, und werden für den restlichen Mietzeitraum berechnet. Eine kurzfristige Buchung der Fahrberechtigung für einzelne Tage ist nicht möglich.

5.6 Einschränkung der Fahrberechtigung

  • Der Abschluss eines Mietvertrags für ein Hausboot garantiert nicht das uneingeschränkte Recht, das Boot unter allen Bedingungen zu fahren.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahren des Hausbootes bei schlechten Wetterbedingungen wie starkem WindSturmwarnungen oder anderen gefährlichen Umständen zu untersagen.
  • In solchen Fällen bleibt das Boot als Hafenlieger nutzbar. Eine Rückerstattung oder Preisreduzierung erfolgt nicht, da die Nutzung weiterhin möglich ist.

5.7 Keine Stornierung oder Herabstufung aufgrund von Wetterbedingungen

  • Wenn der Mieter ein fahrbares Hausboot gebucht hat und sich die Wetterbedingungen verschlechtern, kann die Buchung nicht in eine Hafenlieger-Buchung umgewandelt werden.
  • Eine Herabstufung oder eine Rückerstattung aufgrund von Wetterbedingungen ist nicht möglich. Der Mieter trägt das Risiko für wetterbedingte Einschränkungen.
  • Der Vermieter bietet dem Mieter jedoch die Möglichkeit, das Boot auch bei schlechten Wetterbedingungen als Hafenlieger zu nutzen.

5.8 Informationen zu den aktuellen Preisen und Gebühren

  • Die aktuellen Preislisten für die Nutzungserweiterung (z. B. von Hafenlieger zu fahrbarem Hausboot) sowie für Bearbeitungsgebühren können jederzeit vor Ort bei den Mitarbeitern des Vermieters erfragt werden.
  • Alle zusätzlichen Gebühren sind vor Ort mit den üblichen Zahlungsmethoden (Bar, PayPal oder Kreditkarte) zu entrichten.

6. Schäden, Unfälle, Haftung und Versicherung

6.1 Meldepflicht bei Schäden und Unfällen

  • Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich alle Schäden am Mietgegenstand dem Vermieter zu melden – sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter selbst, seine Begleiter oder Dritte verursacht wurde.
  • Eine verspätete oder unterlassene Meldung führt dazu, dass der Mieter für die vollständigen Reparaturkosten und Folgekosten (wie z. B. Mietausfälle) haftet. Es gibt keinen Aufschub für die Meldung von Schäden.
  • Sollte der Mieter einen Schaden nicht sofort melden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten.

6.2 Schäden durch fehlerhafte Handhabung oder Fahrlässigkeit

  • Sollte der Mietgegenstand aufgrund fehlerhafter Handhabung oder Fahrlässigkeit durch den Mieter beschädigt oder unbrauchbar werden, trägt der Mieter alle damit verbundenen Reparatur- und Bergungskosten.

Fehlerhafte Handhabung umfasst unter anderem:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogenkonsum.
  • Missachtung der Einweisungsanweisungen durch den Vermieter.
  • Überladungen oder unsachgemäße Nutzung des Bootes.
  • Wenn das Hausboot aufgrund von fehlerhafter Handhabung geborgen oder abgeschleppt werden muss, werden die Kosten nach den aktuellen Stundensätzen und einer Bearbeitungsgebühr berechnet und dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

6.3 Technische Defekte ohne Verschulden des Mieters

  • Im Falle technischer Defekte, die nicht auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind (wie z. B. Motorschaden, defekte Wasserpumpe, Batterien), verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter während der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben.
  • Der Vermieter hat in solchen Fällen bis zu sechs Stunden Zeit, den Schaden zu beheben. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung seitens des Mieters, sofern das Boot weiterhin als Hafenlieger genutzt werden kann.
  • Sollte der technische Defekt dazu führen, dass das Hausboot nicht mehr fahrbar ist, aber weiterhin als Hafenlieger nutzbar bleibt, wird der Mietpreis entsprechend angepasst. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Differenz zwischen dem fahrbaren Hausboot und dem Hafenlieger.

6.4 Versicherungsschutz und Selbstbeteiligung

  • Der Vermieter schließt für alle Mietgegenstände eine Vollkaskoversicherung ab, die Schäden am Boot abdeckt. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Schadensfall.
  • Der Mieter haftet in jedem Schadensfall bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
  • Bei grober Fahrlässigkeit, wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachtung von Sicherheitsanweisungen, haftet der Mieter in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

6.5 Haftpflichtversicherung für Drittschäden

  • Der Mietvertrag umfasst auch eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die der Mieter oder dessen Begleitpersonen Dritten zufügen.
  • Diese Versicherung deckt Personenschäden und Sachschäden ab, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  • Der Mieter trägt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Haftpflichtschaden, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.

6.6 Ausschlüsse der Versicherung
Die Versicherung greift nicht, wenn:

  • Der Mietgegenstand unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt wurde.
  • Schäden durch die Missachtung von behördlichen Anweisungen oder Verstößen gegen die Einweisungsanweisungen des Vermieters entstehen.
  • Der Mieter eigenmächtige Reparaturen am Boot ohne Zustimmung des Vermieters durchführt.

6.7 Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände

  • Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Mieter oder dessen Begleitpersonen auf das Boot mitgebracht haben.
  • Der Mieter ist verantwortlich für die Sicherung seiner persönlichen Gegenstände und trägt das volle Risiko für deren Verlust oder Beschädigung.

6.8 Vorgehensweise bei Unfällen und Notfällen

  • Im Falle eines Unfalls oder Notfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend darüber zu informieren.
  • Der Vermieter entscheidet über die weitere Vorgehensweise und führt notwendige Reparaturen durch. Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter werden nicht erstattet.
  • Sollte das Boot aufgrund eines Unfalls geborgen werden müssen, trägt der Mieter die vollen Kosten, die gemäß den aktuellen Stundensätzen und Bearbeitungsgebühren abgerechnet werden.

6.9 Weitere Versicherungsoptionen

  • Der Mieter hat die Möglichkeit, auf Wunsch eine erweiterte Versicherung abzuschließen, die die Selbstbeteiligung reduziert oder zusätzliche Risiken abdeckt.
  • Informationen zu erweiterten Versicherungsoptionen können vor Ort erfragt und abgeschlossen werden.

6.10 Höhere Gewalt und Einschränkungen

  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare technische Defekte.
  • Sollte ein technischer Defekt das Fahren des Bootes unmöglich machen, bleibt das Boot als Hafenlieger nutzbar. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Mietpreises, sondern nur auf eine Anpassung auf den Preis eines Hafenliegers.

7. Übergabe, Rückgabe und verspätete Rückgabe

7.1 Übergabe des Mietgegenstands

  • Der Mietgegenstand wird dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt in einem sauberen und betriebsbereiten Zustand übergeben. Vor Übergabe erfolgt eine gemeinsame Besichtigung des Mietgegenstands durch den Mieter und den Vermieter, um den Zustand zu dokumentieren.
  • Der Mieter erhält eine detaillierte Einweisung in die Bedienung, Sicherheitshinweise und Besonderheiten des Mietgegenstands. Die Teilnahme an dieser Einweisung ist verpflichtend und Teil des Mietvertrags.
  • Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand übernommen wurde und dass die Einweisung ordnungsgemäß erfolgt ist.

7.2 Verpflichtungen des Mieters bei der Rückgabe

  • Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt in sauberem Zustandzurückzugeben.

Dies umfasst:

  • Besenreine Reinigung der Innenräume.
  • Geschirr gespült und alle Oberflächen gereinigt.
  • Abgezogene Handtücher und Bettwäsche, die vom Vermieter bereitgestellt wurden.
  • Entsorgung von Müll und persönlichen Gegenständen.
  • Der Mietgegenstand muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem er übernommen wurde, abzüglich normaler Abnutzung.
  • Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen.

7.3 Verspätete Rückgabe von Hausbooten
Für die verspätete Rückgabe von Hausbooten gelten folgende Regelungen:

  • Bis zu 90 Minuten Verspätung: Pauschale Gebühr von 50 Euro.
  • Ab einer Verspätung von mehr als 90 Minuten wird der volle Tagesmietpreis berechnet.
  • Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro für den entstandenen Mehraufwand an.
  • Die verspätete Rückgabe führt zudem dazu, dass der Vermieter eventuelle Folgekosten geltend machen kann, falls dadurch nachfolgende Buchungen beeinträchtigt werden.

7.4 Verspätete Rückgabe bei stundenweise gemieteten Booten und Sportgeräten
Für die verspätete Rückgabe von Badeflößen, Grillbooten, SUP-Boards und anderen stundenweise gemieteten Sportgeräten gelten folgende Regelungen:

  • Ab 15 Minuten Verspätung nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt wird der Stundenpreis anteilig berechnet.
  • Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro an.
  • Diese Gebühren können je nach Aufwand und Beeinträchtigung weiterer Buchungen höher ausfallen.

7.5 Verlängerung der Mietzeit und nachträgliche Buchungen

  • Der Mieter kann die Mietzeit des Bootes verlängern, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind und der Vermieter zustimmt.
  • Nachträgliche Buchungen von Zusatzoptionen (z. B. von Hafenlieger zu fahrbarem Hausboot) sind nur in Absprache mit dem Vermieter möglich und erfordern eine Terminvereinbarung für die Einweisung.
  • Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Verlängerung oder nachträgliche Buchungen entstehen, sind vom Mieter vor Ort zu begleichen.

7.6 Haftung bei verspäteter Rückgabe

  • Bei einer verspäteten Rückgabe haftet der Mieter für alle zusätzlichen Kosten, die dem Vermieter durch die Verzögerung entstehen.

Dazu gehören:

  • Entgangene Einnahmen aus nachfolgenden Buchungen.
  • Zusätzliche Personalkosten für die verspätete Rücknahme und Reinigung.
  • Eine pauschale Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 Euro, die je nach Aufwand auch höher ausfallen kann.

7.7 Vorgehen bei Nicht-Rückgabe

  • Sollte der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben und den Vermieter auch nicht informieren, wird der Mietvertrag automatisch verlängert und der volle Tagespreis für jeden weiteren Tag berechnet.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, in solchen Fällen rechtliche Schritte einzuleiten und den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückzuholen.

8. Datenschutz und GPS-Überwachung

8.1 Allgemeine Datenschutzbestimmungen

  • Der Vermieter, die Ostboote Vermietungsgesellschaft mbH, legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Mieters. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiterer geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
  • Der Mieter erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Vermieter einverstanden, soweit dies für die Abwicklung des Mietvertrags erforderlich ist.
  • Der Vermieter erhebt nur solche Daten, die für die Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Schadensregulierung sowie die Sicherheit der Mieter und Mietgegenstände notwendig sind.

8.2 Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

  • Bei Abschluss des Mietvertrags erhebt der Vermieter die folgenden personenbezogenen Daten:
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Mieters.
  • Zahlungsinformationen (z.B. Bankdaten, Kreditkartennummer) zur Abwicklung der Mietzahlungen.
  • Kopie eines Ausweisdokuments zur Verifizierung der Identität des Mieters, insbesondere bei der Hinterlegung von Kautionen.
  • Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietvertrags und zur Sicherstellung der Vertragserfüllung verwendet.
  • Der Vermieter speichert die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, darüber hinaus für bis zu zehn Jahre zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten.

8.3 Zweck und Einsatz der GPS-Überwachung

  • Alle Hausboote, Badeflöße und weitere Mietgegenstände sind mit GPS-Trackern ausgestattet. Diese Geräte zeichnen die Position in Echtzeit auf und speichern die Bewegungsdaten dauerhaft.

Der Einsatz der GPS-Überwachung dient der:

  • Sicherung des Mietgegenstands vor Diebstahl oder unerlaubter Nutzung.
  • Überwachung der Einhaltung von Nutzungsbeschränkungen, wie z.B. Fahrten in Naturschutzgebiete oder gesperrte Zonen.
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der Erbringung von Nachweisen gegenüber behördlichen Anfragen.
  • Klärung von Schadensfällen und Missbrauch des Mietgegenstands.
  • Die GPS-Daten werden zur Eigenabsicherung des Vermieters dauerhaft gespeichert, solange die Boote und Sportgeräte im Betrieb sind.

8.4 Dauerhafte Speicherung und Zugriff auf GPS-Daten

  • Die dauerhafte Speicherung der GPS-Daten erfolgt, um auch nach längerer Zeit Nachweise gegenüber Behörden oder im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen erbringen zu können.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Daten zur Klärung von Streitigkeiten zu nutzen, insbesondere wenn der Verdacht auf Missbrauch oder Verstöße gegen die Mietbedingungen besteht.
  • Die Speicherung der Standortdaten endet erst, wenn die Boote oder Sportgeräte außer Betrieb genommen werden.

8.5 Weitergabe der Daten an Dritte
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten und GPS-Standortdaten an Dritte erfolgt ausschließlich:

  • Bei behördlicher Anordnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  • Auf schriftlichen Wunsch des Mieters, sofern dieser Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten verlangt.
  • Im Rahmen von Schadensregulierungen an Versicherungen oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.
  • In keinem Fall werden die Daten zu Werbezwecken oder an unbefugte Dritte weitergegeben.

8.6 Rechte des Mieters in Bezug auf seine Daten

  • Der Mieter hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Anfrage erhält der Mieter eine übersichtliche Darstellung aller erfassten personenbezogenen Daten sowie der GPS-Tracking-Informationen.
  • Der Mieter kann die Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten verlangen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder dem berechtigten Interesse des Vermieters widerspricht.
  • Sollte der Mieter der Meinung sein, dass seine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, steht ihm das Recht zu, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.

8.7 Einwilligung und Widerruf der Einwilligung

  • Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt sich der Mieter mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten sowie der GPS-Überwachung einverstanden.
  • Der Mieter hat das Recht, seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall kann der Mietvertrag jedoch nicht fortgeführt werden, da eine Überwachung zur Sicherstellung der Einhaltung der Mietbedingungen erforderlich ist.

8.8 Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten

  • Der Vermieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der erhobenen Daten zu gewährleisten.

Dazu gehören:

  • Verschlüsselte Übertragung der Daten.
  • Zugriffskontrollen und Sicherheitsprotokolle zur Verhinderung von unbefugtem Zugriff.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Sicherheitssysteme.

8.9 Haftungsausschluss für Datenverluste

  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Datenverluste aufgrund von technischen Störungen, höherer Gewalt oder unberechtigtem Zugriff Dritter entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind.

9. Besondere Bestimmungen zur Nutzung von Badeflößen, Grillbooten, SUP-Boards und anderen Sportgeräten

9.1 Allgemeine Nutzungsbedingungen für alle Sportgeräte

  • Die Miete von Badeflößen, Grillbooten, SUP-Boards (Stand-Up Paddle Boards) und anderen Sportgeräten (im Folgenden „Mietgegenstände“) erfolgt ausschließlich zur Freizeitnutzung und unterliegt den in diesen AGB festgelegten Bedingungen.
  • Die Nutzung der Mietgegenstände ist nur durch den Mieter und die von ihm autorisierten Personen gestattet. Dritte dürfen die Geräte nicht nutzen, es sei denn, der Vermieter hat dem ausdrücklich zugestimmt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, sich mit den Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen des Vermieters vertraut zu machen und diese zu befolgen.
  • Eine Nutzung der Mietgegenstände ist nur im Umkreis der zugelassenen Wasserzonen erlaubt. Das Befahren von Naturschutzgebieten, gesperrten Bereichen oder ausgewiesenen Schutzzonen ist strengstens untersagt.

9.2 Sicherheits- und Nutzungsvorgaben

  • Der Mieter ist verpflichtet, während der Nutzung der Mietgegenstände Schwimmwesten zu tragen, sofern dies vom Vermieter vorgeschrieben ist.
  • Alkohol- und Drogenverbot: Das Führen von Grillbooten, Badeflößen oder SUP-Boards unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen ist strengstens untersagt. Bei Verstößen behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis sofort zu beenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Der Mieter muss sicherstellen, dass die maximale Personenzahl für die jeweiligen Mietgegenstände nicht überschritten wird:
    • Grillboote: maximal 10 Personen
    • Badeflöße: maximal 8 Personen
    • SUP-Boards: 1 Person pro Board

9.3 Haftung und Kaution für Badeflöße, Grillboote und SUP-Boards
Vor Übernahme der Mietgegenstände ist eine Kaution zu hinterlegen:

  • Badeflöße und Grillboote: 100 Euro.
  • SUP-Boards und andere Sportgeräte: 50 Euro oder alternativ ein Ausweisdokument als Sicherheitsleistung.
  • Die Kaution dient der Absicherung gegen Schäden, Verluste oder grobe Verschmutzungen der Mietgegenstände. Eine Rückerstattung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe ohne Beanstandungen.
  • Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution teilweise oder vollständig einzubehalten, um die entstandenen Kosten zu decken.

9.4 Rückgabe der Mietgegenstände

  • Alle Mietgegenstände sind pünktlich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabezeit wird bei Mietbeginn festgelegt.

Bei verspäteter Rückgabe gelten folgende Regelungen:

  • Für Badeflöße und Grillboote: Ab 15 Minuten nach der vereinbarten Rückgabezeit wird der Stundenpreis anteilig berechnet.
  • Für SUP-Boards und andere Sportgeräte: Ab 15 Minuten nach der vereinbarten Rückgabezeit wird ebenfalls der Stundenpreis anteilig berechnet.
  • Zusätzlich fällt bei verspäteter Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an, unabhängig von der Dauer der Verspätung.

9.5 Reinigung und Zustand der Mietgegenstände

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände in sauberem Zustand zurückzugeben. Badeflöße und Grillboote müssen besenrein übergeben und sämtliche persönlichen Gegenstände entfernt werden.
  • Sollte eine zusätzliche Reinigung durch den Vermieter erforderlich sein, wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 50 Euro berechnet.
  • Alle Ausrüstungen müssen vollständig, trocken und sauber zurückgegeben werden.

9.6 Haftung bei fehlerhafter Handhabung oder Unfällen

  • Sollte der Mietgegenstand aufgrund fehlerhafter Handhabung, unsachgemäßer Nutzung oder Unfähigkeit des Mieters, z.B. durch Alkoholeinfluss oder Unachtsamkeit, geborgen oder repariert werden müssen, trägt der Mieter alle damit verbundenen Kosten.

Diese Kosten umfassen:

  • Bergungskosten, wenn der Mietgegenstand geborgen werden muss.
  • Reparaturkosten für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden.
  • Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand, die nach dem aktuellen Stundensatz berechnet wird.

9.7 Wetterbedingte Nutzungseinschränkungen und Terminverschiebungen

  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei ungünstigen Wetterbedingungen (z.B. starke Winde, Regen, Sturmwarnungen) die Nutzung der Mietgegenstände einzuschränken oder zu untersagen. In solchen Fällen kann der vereinbarte Termin kostenfrei verschoben werden.
  • Eine Stornierung ist aufgrund wetterbedingter Einschränkungen nicht möglich. Der Mieter hat lediglich das Recht auf eine Terminverschiebung, falls die Nutzung aufgrund widriger Wetterverhältnisse am geplanten Tag nicht sicher durchführbar ist.
  • Alle anderen Verschiebungen oder Änderungen, die auf Wunsch des Mieters erfolgen und nicht wetterbedingt sind, unterliegen den regulären Stornierungsbedingungen gemäß Punkt 3 der AGB.
  • Eine Nutzung der Grillboote, Badeflöße und SUP-Boards ist bei Windgeschwindigkeiten über 4 Beaufort (20-28 km/h) untersagt. In solchen Fällen wird dem Mieter eine kostenfreie Verschiebung des Termins angeboten.
  • Sollte der Mieter die Mietgegenstände nicht nutzen wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Verschiebung ist nur bei tatsächlichen Wettergefahren möglich, die eine sichere Nutzung beeinträchtigen.

9.8 Versicherungsschutz für die Mietgegenstände

  • Für alle Mietgegenstände besteht eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch den Mieter gegenüber Dritten verursacht werden.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Mietbedingungen.
  • Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung der Einweisungen oder Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstehen, sind nicht versichert und gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

9.9 Rechte des Vermieters bei Verstößen

  • Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, verspäteter Rückgabe oder Beschädigung der Mietgegenstände, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • Der Vermieter ist berechtigt, bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder bei Missachtung der Sicherheitsanweisungen den Mieter für zukünftige Buchungen zu sperren.

10. Schlussbestimmungen und sonstige Regelungen

10.1 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Sollte sich eine Regelungslücke in diesen AGB zeigen, gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was die Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

10.2 Änderungen und Ergänzungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
  • Diese Regelung gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen, insbesondere um gesetzlichen Änderungen zu entsprechen oder um betriebliche Abläufe zu optimieren. Änderungen werden dem Mieter rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

10.3 Vorrang individueller Absprachen

  • Individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden.
  • Solche Absprachen dürfen jedoch die grundsätzlichen Haftungsregelungen des Vermieters nicht aushöhlen oder einschränken.

10.4 Haftungsausschluss für höhere Gewalt

  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Vertragsstörungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare technische Defekte oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen.
  • Bei Vorfällen höherer Gewalt ist der Vermieter berechtigt, die Leistungen für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Mieter daraus Schadensersatzansprüche ableiten kann.

10.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Ist der Mieter Verbraucher mit Wohnsitz im Ausland, gilt ebenfalls deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.6 Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Mietverträgen entstehen.
  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht daran teil. Es wird jedoch stets versucht, eine einvernehmliche Lösung im direkten Kontakt mit dem Mieter zu finden.

10.7 Elektronische Kommunikation

  • Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter ihn im Zusammenhang mit dem Vertrag per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln kontaktiert.
  • Elektronische Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.

10.8 Vorrang der deutschen Sprachversion

  • Diese AGB wurden in deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen oder Unklarheiten zwischen einer übersetzten Fassung und der deutschen Originalversion ist die deutsche Fassung maßgeblich.

10.9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des Mieters vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
  • Weitere Details zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters zu finden.
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